eigenversorgungsANLAGE.AT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Anmeldung und Abwicklung von Eigenversorgungsanlagen durch Mag. Cornelia Daniel – Dachgold e.U. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartnerin ist Mag. Cornelia Daniel – Dachgold e.U., Sterngasse 3/2/6, 1010 Wien, FN 362973 i, Handelsgericht Wien, UID ATU66437705, im Folgenden „Dachgold“. Kontakt: office@dachgold.at, +43 676 35 14 278.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Dachgold rund um die Anmeldung und Abwicklung von Eigenversorgungsanlagen nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), im Folgenden „Kunde“ für die auftraggebende Person oder Gesellschaft.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Dachgold ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Dachgold.

1.4 Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für alle Folgeaufträge, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.

2. Kundenkreis, keine Verbrauchergeschäfte

2.1 Das Angebot von Dachgold richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht abgeschlossen.

2.2 Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er die Leistung für den Betrieb seines Unternehmens in Anspruch nimmt und dass sämtliche einbezogenen Zählpunkte seinem Unternehmen zuzurechnen sind.

2.3 Die Informationspflichten nach den §§ 9 und 10 ECG gelten nur zugunsten von Verbrauchern zwingend. Zwischen Unternehmern werden sie einvernehmlich abbedungen. Die Verpflichtung nach § 11 ECG bleibt unberührt: Diese Bedingungen können auf dieser Seite gespeichert und ausgedruckt werden.

2.4 Sollte im Einzelfall dennoch eine Bestellung durch einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, kommt kein Vertrag zustande. Dachgold weist eine solche Anfrage zurück und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und ohne Abzug. Nimmt Dachgold im Einzelfall dennoch einen Auftrag eines Verbrauchers an, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des FAGG, einschließlich des Rücktrittsrechts bei Fern- und Auswärtsgeschäften. Bestimmungen dieser Bedingungen, die von zwingendem Verbraucherrecht abweichen, sind in diesem Fall nicht anzuwenden. Alle übrigen Bestimmungen bleiben gültig.

3. Gegenstand der Leistung

3.1 Dachgold übernimmt für den Kunden die Anmeldung und Abwicklung einer Eigenversorgungsanlage nach dem ElWG. Der Kunde erzeugt an einem eigenen Standort elektrische Energie und verbraucht sie über das öffentliche Netz an weiteren eigenen Standorten.

3.2 Die Leistung umfasst je nach beauftragtem Paket:

3.3 Dachgold ist selbst registrierter Marktpartner und tritt aufgrund der vom Kunden erteilten Bevollmächtigung im Namen des Kunden gegenüber Netzbetreibern und der Abwicklungsplattform auf.

3.4 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht angeführt sind, sind nicht geschuldet.

4. Was Dachgold nicht schuldet

4.1 Dachgold schuldet die sorgfältige, fachgerechte und fristgerechte Einbringung und Abwicklung der Anmeldung nach dem Stand der jeweils geltenden Rechtslage und der technischen Vorgaben der Abwicklungsplattform. Dachgold schuldet ausdrücklich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2 Insbesondere wird nicht geschuldet und nicht zugesagt: eine bestimmte Höhe der Ersparnis, eine bestimmte Netzentgeltreduktion, ein bestimmter Eigenverbrauchsanteil, eine bestimmte Amortisation, eine bestimmte steuerliche oder förderrechtliche Behandlung sowie die Genehmigung durch einen Netzbetreiber oder eine Behörde.

4.3 Dachgold erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Wirtschaftsprüfung und keine technische Planung oder Errichtung von Erzeugungsanlagen. Angaben zu Rechtsfragen und steuerlichen Fragen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

4.4 Alle vor Vertragsabschluss übermittelten Berechnungen, Einschätzungen und Ergebnisse des Quick-Checks sind unverbindliche Ersteinschätzungen ohne Rechtswirkung. Sie begründen keine Zusage.

5. Zustandekommen des Vertrags

5.1 Die Darstellung der Pakete und Preise auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.

5.2 Füllt der Kunde das Online-Formular aus und sendet es ab, gibt er damit eine unverbindliche Anfrage ab. Es kommt dadurch kein Vertrag zustande. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung ist keine Annahme des Auftrags.

5.3 Dachgold übermittelt dem Kunden daraufhin das Auftragsformular samt Bevollmächtigung als PDF. Dieses PDF ist das Angebot von Dachgold und für die dort genannte Bindungsfrist gültig. Ist keine Bindungsfrist genannt, gilt eine Frist von 30 Tagen ab Übermittlung.

5.4 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: der Kunde sendet das unterfertigte Auftragsformular samt Bevollmächtigung an Dachgold zurück, und Dachgold bestätigt den Auftrag in Textform. Erst die Auftragsbestätigung durch Dachgold begründet den Vertrag.

5.5 Dachgold ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen, und kann die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auftragsannahme und Rechnungslegung erfolgen bewusst manuell und werden von einer Person geprüft.

5.6 Für den Inhalt des Vertrags sind ausschließlich das unterfertigte Auftragsformular, die Auftragsbestätigung und diese Bedingungen maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6. Pakete, Preise und Warteliste

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto und zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Es gelten folgende Pakete:

6.2 Maßgeblich für die Paketzuordnung ist die Anzahl der tatsächlich angemeldeten Zählpunkte. Kommen nach Auftragsbestätigung Zählpunkte hinzu, werden sie zu den in Punkt 6.1 genannten Sätzen verrechnet. Übersteigt die Anzahl den Rahmen des gewählten Pakets, wird auf das nächsthöhere Paket umgestellt; Dachgold weist den Kunden vorher darauf hin.

6.3 Nicht im Preis enthalten sind Entgelte, Gebühren und Kosten Dritter, insbesondere Entgelte von Netzbetreibern, Kosten für Zähler und Messeinrichtungen, behördliche Gebühren sowie Kosten für die Errichtung oder Anpassung technischer Anlagen. Diese trägt der Kunde.

6.4 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzlicher Aufwand aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, aufgrund von Rückfragen und Sonderverfahren einzelner Netzbetreiber oder aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Kunden, werden nach Aufwand verrechnet. Dachgold kündigt solchen Zusatzaufwand vorher an.

6.5 Leistungen zur laufenden Betriebsbetreuung, also Monitoring, Visualisierung der Energieflüsse und Abrechnungsinformationen, sind derzeit im Aufbau und ausdrücklich nicht buchbar. Für diese Leistungen besteht derzeit kein Angebot und kein Vertrag.

6.6 Der Kunde kann sich auf eine Warteliste für diese künftigen Leistungen setzen lassen. Die Eintragung in die Warteliste ist weder ein Vertrag noch ein Vorvertrag noch eine Option, sie begründet keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung der Leistung und keine Preiszusage. Der genannte Richtwert von voraussichtlich 1,5 Cent je Kilowattstunde ist eine unverbindliche Vorschau und kann sich ändern. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt erst nach dem in Punkt 5 beschriebenen Verfahren zustande. Der Kunde kann die Eintragung jederzeit formlos widerrufen.

7. Gesetzes- und Behördenvorbehalt

7.1 Die Leistung von Dachgold hängt von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verfahren ab, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses teilweise noch nicht in Kraft oder noch nicht erlassen sind. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.

7.2 Nach derzeitigem Stand gelten die Bestimmungen des ElWG zur gemeinsamen Energienutzung ab 1. Oktober 2026. In der ersten Phase müssen alle einbezogenen Zählpunkte im selben Netzgebiet liegen. Die netzgebietsübergreifende Umsetzung ist nach derzeitigem Stand ab April 2027 vorgesehen. Die Höhe der reduzierten Netzentgelte im Nahebereich wird erst durch Verordnung der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt, nach derzeitigem Stand mit Wirkung ab 1. Jänner 2027.

7.3 Diese Angaben geben den bei Vertragsabschluss bekannten Stand wieder. Sie sind keine Zusage. Dachgold haftet nicht dafür, dass Termine eingehalten werden, dass Verordnungen einen bestimmten Inhalt erhalten oder dass bestimmte Reduktionen erreicht werden.

7.4 Verschieben sich gesetzliche oder behördliche Termine, ändern sich Rechtsvorschriften, weicht eine Verordnung inhaltlich vom erwarteten Stand ab oder ändern sich die technischen Vorgaben der Abwicklungsplattform, so verlängern sich vereinbarte Fristen von Dachgold entsprechend. Dachgold informiert den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Preisminderung entsteht dadurch nicht.

7.5 Lehnt ein Netzbetreiber die Anmeldung ab, scheitert ein Marktprozess auf der Abwicklungsplattform oder erteilt eine Behörde eine erforderliche Zustimmung nicht, so bringt Dachgold die Anmeldung nach Behebung des Grundes im zumutbaren Umfang nochmals ein und nutzt allfällige Einspruchs- oder Klärungswege gegenüber dem Netzbetreiber. Zwei solche Wiederholungsversuche je Zählpunkt sind im Paketpreis enthalten. Weiterer Aufwand wird nach Punkt 6.4 verrechnet.

7.6 Liegt der Ablehnungsgrund in der Sphäre des Kunden, insbesondere in unrichtigen Angaben, fehlenden Zustimmungen oder technischen Voraussetzungen der Anlage, bleibt der Honoraranspruch von Dachgold in voller Höhe bestehen.

7.7 Wird die Anmeldung aus Gründen dauerhaft unmöglich, die weder Dachgold noch der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn der Gesetzgeber das Modell abschafft oder wesentlich einschränkt, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Dachgold hat in diesem Fall Anspruch auf das Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen nach der Staffel in Punkt 12.3. Weitergehende Ansprüche bestehen beiderseits nicht.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Die Leistung von Dachgold setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

8.2 Dachgold prüft die vom Kunden gelieferten Daten auf Plausibilität und Formalerfordernisse, insbesondere die formale Gültigkeit von Zählpunktnummern. Eine inhaltliche Richtigkeitsprüfung ist damit nicht verbunden und nicht geschuldet.

8.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich die Fristen von Dachgold entsprechend. Dachgold ist berechtigt, die Leistung auszusetzen, bis die erforderliche Mitwirkung vorliegt. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Punkt 6.4 verrechnet. Schäden und Nachteile, die aus fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, trägt der Kunde.

8.4 Wirkt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung und einer Nachfrist von 14 Tagen weiterhin nicht mit, kann Dachgold vom Vertrag zurücktreten. Der Honoraranspruch nach der Staffel in Punkt 12.3 bleibt bestehen.

9. Bevollmächtigung

9.1 Der Kunde bevollmächtigt Dachgold mit dem unterfertigten Auftragsformular, in seinem Namen und auf seine Rechnung alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für die Anmeldung und Abwicklung der Eigenversorgungsanlage erforderlich sind.

9.2 Die Vollmacht umfasst insbesondere den Verkehr mit den zuständigen Netzbetreibern, die Registrierung und Durchführung der Marktprozesse auf der Abwicklungsplattform, die Anmeldung und Zuordnung von Zählpunkten, die Einholung von Datenfreigaben, den Abruf von Zählpunkt- und Verbrauchsdaten sowie die Hinterlegung des Aufteilungsschlüssels.

9.3 Für die Freigabe von Zählpunkt- und Verbrauchsdaten steht alternativ der Weg über das Marktpartnerportal offen: Der Kunde gibt die Daten dort selbst für Dachgold frei. In diesem Fall ersetzt die Freigabe im Portal die Datenfreigabe nach Punkt 9.2 für die davon erfassten Zählpunkte. Welcher Weg gewählt wird, stimmen die Vertragsparteien im Einzelfall ab.

9.4 Die Vollmacht umfasst ausdrücklich nicht den Abschluss oder die Kündigung von Stromlieferverträgen, die Vertretung in Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren, die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen des Kunden und Erklärungen, die über die Anmeldung und Abwicklung der Eigenversorgungsanlage hinausgehen.

9.5 Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an office@dachgold.at zu richten und wirkt ab Zugang bei Dachgold.

9.6 Mit Wirksamwerden des Widerrufs stellt Dachgold alle laufenden Marktprozesse ein. Bereits eingebrachte Prozesse können je nach technischem Stand nicht mehr zurückgenommen oder nicht mehr abgeschlossen werden. Der Kunde trägt die Folgen eines unvollständig abgebrochenen Prozesses, insbesondere eine unvollständige oder fehlerhafte Zuordnung von Zählpunkten, sowie den Aufwand für eine spätere Bereinigung. Dachgold informiert den Kunden über den Stand der offenen Prozesse und übergibt auf Wunsch die vorhandene Dokumentation.

9.7 Der Widerruf der Vollmacht gilt als Kündigung des Vertrags durch den Kunden. Punkt 12.3 ist anzuwenden.

10. Honorar, Fälligkeit und Zahlungsverzug

10.1 Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 Prozent des vereinbarten Nettohonorars zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Der Restbetrag wird nach vollständiger Einbringung der Anmeldungen verrechnet.

10.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem Konto von Dachgold.

10.3 Rechnungen werden elektronisch als PDF übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.

10.4 Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz für unternehmerische Geschäfte nach § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung. Er beträgt derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem für das jeweilige Halbjahr maßgeblichen Basiszinssatz. Beruht die Verzögerung nicht auf einem Verschulden des Kunden, gelten die Zinsen nach § 1000 Abs 1 ABGB. Daneben ist Dachgold berechtigt, den Pauschalbetrag für Betreibungskosten nach § 458 UGB sowie darüber hinausgehende notwendige Betreibungs- und Inkassokosten nach § 1333 Abs 2 ABGB zu verrechnen.

10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist von Dachgold anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

10.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Dachgold nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Leistung auszusetzen und laufende Marktprozesse anzuhalten. Dachgold weist den Kunden vorher auf diese Folge hin.

11. Gewährleistung und Rügeobliegenheit

11.1 Dachgold gewährleistet, dass die Leistung entsprechend Punkt 3 und Punkt 4 fachgerecht erbracht wird. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ausbleibt, wenn ein Netzbetreiber oder eine Behörde anders entscheidet als erwartet oder wenn sich die Rechtslage ändert.

11.2 Der Kunde hat die Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen sieben Werktagen ab Erkennbarkeit in Textform und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Diese Rügeobliegenheit wird in Anlehnung an § 377 UGB ausdrücklich vereinbart. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Ansprüche aus Gewährleistung, aus Schadenersatz wegen des Mangels selbst und aus Irrtum wegen Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.

11.3 Dachgold hat bei berechtigter Rüge das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist, insbesondere durch neuerliche oder korrigierte Einbringung des betroffenen Marktprozesses. Erst wenn die Verbesserung fehlschlägt, unmöglich ist oder unangemessen lange dauert, kann der Kunde Preisminderung oder, bei einem wesentlichen Mangel, Wandlung geltend machen.

11.4 Die Gewährleistungsfrist wird im Rahmen des § 933 ABGB einvernehmlich auf ein Jahr ab Erbringung der jeweiligen Leistung verkürzt. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu beweisen; die Beweislastumkehr wird abbedungen.

11.5 Eine Garantie im Rechtssinn wird nicht übernommen.

12. Laufzeit, Kündigung, Rücktritt und Storno

12.1 Aufträge zur Anmeldung einer Eigenversorgungsanlage sind Einzelaufträge. Sie enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

12.2 Der Jahres-Check wird auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Dachgold kann das Entgelt für den Jahres-Check zum Beginn einer Verlängerungsperiode an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anpassen und kündigt dies mindestens zwei Monate vorher an. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

12.3 Der Kunde kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren. Es gilt folgende Staffel, jeweils bezogen auf das vereinbarte Nettohonorar:

12.4 Als Beginn der Marktprozesse gilt die erste Einbringung eines Marktprozesses für den Kunden auf der Abwicklungsplattform. Dachgold weist den Zeitpunkt auf Verlangen nach.

12.5 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für Dachgold insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist, bei anhaltender Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Punkt 8, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens sowie bei unrichtigen Angaben des Kunden in wesentlichen Punkten.

12.6 Erklärungen zur Beendigung des Vertrags bedürfen der Textform.

13. Haftung

13.1 Dachgold haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

13.2 Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, nicht erzielte Netzentgeltreduktionen, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Datenverlust, soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre.

13.3 Die Haftung von Dachgold ist der Höhe nach mit dem für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettohonorar begrenzt, mindestens jedoch mit 5.000 Euro je Schadensfall und insgesamt je Auftrag.

13.4 Die Beschränkungen der Punkte 13.1 bis 13.3 gelten nicht für Personenschäden, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht, soweit eine Beschränkung nach zwingendem Recht oder nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unwirksam ist.

13.5 Dachgold haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Entscheidungen, Systemausfälle oder Verzögerungen von Netzbetreibern, Lieferanten, Behörden, der Regulierungsbehörde oder der Abwicklungsplattform und nicht für Folgen einer Änderung der Rechtslage.

13.6 Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

13.7 Der Kunde hält Dachgold hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die daraus entstehen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder erforderliche Zustimmungen nicht wirksam erteilt hat.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, insbesondere Verbrauchsdaten, Anlagendaten, Zählpunktnummern, Preise und Kalkulationen. Diese Pflicht besteht auch nach Ende des Vertrags fort.

14.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die einer Partei ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich geboten ist.

14.3 Dachgold ist berechtigt, die Zusammenarbeit nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz zu nennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Nennung.

14.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

14.5 Soweit Dachgold personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO ab. Dachgold stellt dem Kunden dafür ein Muster zur Verfügung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich, insbesondere für die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten seiner Beschäftigten oder Dritter.

15. Einsatz von KI-Systemen

15.1 Dachgold setzt zur Abwicklung teilweise automatisierte Verfahren und KI-Systeme ein, insbesondere zur Plausibilisierung von Daten, zur Vorbereitung von Marktprozessen, zur Erstellung von Entwürfen und zur Kommunikation.

15.2 Ergebnisse solcher Systeme sind Zwischenergebnisse ohne Rechtswirkung. Jede für den Kunden verbindliche Entscheidung und jede Einbringung eines Marktprozesses wird von einem Menschen geprüft und freigegeben. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art 22 DSGVO findet nicht statt.

15.3 Vertrauliche Kundendaten werden nur in Systemen verarbeitet, die den Anforderungen der Punkte 14.1 und 14.4 entsprechen. Eingesetzt wird derzeit Claude der Anthropic PBC auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung samt Standardvertragsklauseln. Daten aus der geschäftlichen Nutzung werden nach den Bedingungen des Anbieters nicht zum Training seiner Modelle verwendet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

16. Subunternehmer und Dienstleister

16.1 Dachgold ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und externe Dienstleister beizuziehen, insbesondere für IT-Betrieb, Hosting, Datenanbindung sowie für Plattform- und Auswertungsdienste.

16.2 Dachgold bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartnerin und verantwortet die Auswahl der beigezogenen Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt. Die Haftungsregelung nach Punkt 13 gilt entsprechend.

16.3 Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen zur Auftragsverarbeitung und die Angaben zu Empfängerkategorien in der Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Als Textform gilt auch E-Mail.

17.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dachgold übertragen.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.

17.4 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

17.5 Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

17.6 Vertragssprache ist Deutsch.

18. Stand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der Fassung vom 7. September 2026. Maßgeblich ist die Fassung, die dem Kunden bei Vertragsabschluss übermittelt und in der Auftragsbestätigung genannt wird.

Angaben zum Unternehmen finden Sie im Impressum, Angaben zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung.